Es ist schwierig, den regulatorischen, wissenschaftlichen und kommunikativen Ansprüchen gemeinsam gerecht zu werden. Durch die Abgrenzung der Größe (kleiner als 5 mm) und Einschränkung auf spezielle Kunststoffe oder Einsatzgebiete wird eine Grenze gezogen, die unter Umständen Problembereiche ungerechtfertigt ein- oder ausschließt. Unser Anspruch: Eine Definition von Mikroplastik sollte anhand der Umweltwirkung festgemacht werden. Genaueres dazu finden Sie in unserer Studie zu »Mikroplastik in Kosmetik«. Eine Einteilung der Herkunft hilft außerdem bei der Zuweisung von Verantwortung. Je nach Quelle liegt sie mehr bei der Produzentin und dem Produzenten oder bei der Konsumentin und dem Konsumenten.