/ 22. März 2012, 16:00 - 18:30 Uhr
Gutschein für Ihre Innovation
Workshop am 22.03.2012 in Oberhausen
»Du siehst Dinge und fragst ‚Warum?’, doch ich träume von
Dingen und sage ‚Warum nicht?’«.
George Bernard Shaw
• Warum setzen Sie Ihre Ideen nicht um?
• Sind es die Kosten, die Sie schrecken?
• Oder fehlen Ihnen die Partner?
Der Workshop kann helfen, das zu ändern. 489 Innovationsgutscheine wurden bisher vom Land Nordrhein-Westfalen an kleine und mittlere Unternehmen vergeben. Die Innovationsgutscheine dienen als Eintrittskarte zu den Forschungslaboren der besten europäischen Hochschulen und Institute. Sie ermöglichen den Unternehmen die vergünstigte Nutzung von Know-how und Infrastruktur zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, so ist es auf den Internetseiten des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen zu lesen.
Insgesamt stellt das Land Gutscheine im Wert von 14,4 Millionen Euro bereit. Dies ist eine gute Chance für Unternehmen, die ihre Ideen umsetzen und einen Teil der Kosten erstattet bekommen möchten.
• Doch wie funktioniert die Beantragung?
• Welche Themen werden gefördert?
• Wie läuft die praktische Umsetzung?
• Mit wem kann ich zusammenarbeiten?
Diese Fragen wollen wir Ihnen beantworten. Menschen, die selbst Innovationsgutscheine erhalten haben, berichten über ihre Erfahrungen. Fraunhofer UMSICHT stellt sich als Forschungspartner vor und sagt, wie wir Sie unterstützen können.
Erstattung für externe Leistungen
Die Kosten für die externen Beratungs-, Forschungs- und Entwicklungsleistungen werden zu 50 Prozent erstattet. Kleine Unternehmen erhalten eine Erstattung von 80 Prozent. Jeder Gutschein hat einen Gegenwert von 5000 bis 10 000 Euro. Die Gutscheine können auch von mehreren Unternehmen für ein größeres Forschungsvorhaben kumuliert werden.
Die Zielgruppe
Innovationsgutscheine können Unternehmen aller Branchen erhalten, die Technologien für ihre Innovationen nutzen wollen. Der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und weniger als 50 Mio. Euro Umsatz oder weniger als 43 Mio. Euro Bilanzsumme. Es gilt die jeweils aktuelle KMU-Definition der EU, zurzeit die Empfehlung der Kommission vom 6.5.2003 (2003/361/EG), Quelle: http://linkshrink.com/3v4.
Mit seinem Forschungs-Portfolio spricht Fraunhofer UMSICHT
sowohl produzierende Unternehmen als auch Dienstleistungsunternehmen
an.